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Private Abwasseranlage
Abwasser
Abwasser enthält Bakterien und die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. Die Einleitung von nicht gereinigtem Abwasser kann Trinkwasserbrunnen verunreinigen, zu Überdüngung führen und die Qualität des Badewassers an Badeplätzen beeinträchtigen. Um Umweltbelastungen möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Abwasseranlage auf die richtige Weise auszuführen.
Wenn der Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich ist, muss für eine private Abwasseranlage gesorgt werden. Für alle Liegenschaften einschließlich Ferienhäuser mit Wasseranschluss oder Abwasserleitung vom Haus gelten die Bestimmungen über die Einleitung von Abwasser im Umweltgesetz und in der Verordnung (1998:899) über umweltschädlichen Betrieb und Gesundheitsschutz.
Wann muss ein Antrag gestellt werden/eine Meldung erfolgen?
>Bei der Installation einer Abwasseranlage für WC und/oder Bad-/Dusch-/Waschwasser
>Bei der Änderung einer vorhandenen Abwasseranlage
>Bei WC-Anschluss an eine vorhandene Abwasseranlage
Der Antrag/die Meldung muss vor dem Bau oder der Änderung der Anlage erfolgen.
Umweltstrafgebühr bei nicht erfolgtem Antrag/nicht erfolgter Meldung
Wird vor der Inbetriebnahme einer Abflussanlage kein Antrag gestellt bzw. erfolgt keine Meldung, kann die Zahlung einer Umweltstrafgebühr fällig werden.
Für die Prüfung der Genehmigung und die Bearbeitung der Meldung erhebt das Planungs- und Umweltbüro eine Gebühr gem. der vom Gemeinderat festgelegten Gebührenverordnung.
Abflussguide
Anschluss an die Kanalisation der Gemeinde
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