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Die Rolle der Gemeinden

Verglichen mit der Situation in den meisten anderenLändern sind die 290 Gemeinden in Schweden für einen größeren Anteilöffentlicher Dienstleistungen zuständig. Drei Viertel der Gemeindeaktivitätenhängen direkt mit den demographischen Faktoren zusammen und werden von der Zahlder Einwohner, von deren Alter und Gesundheitszustand bestimmt.

Ausbildung, Sozial- und Gesundheitsdienst

Die Gemeinden sind im Prinzip für die gesamte Ausbildung in Grund- undweiterführenden Schulen zuständig. Über 40 Prozent der kommunalen Haushalte entfällt aufKinderbetreuung, Kindertagesstätten und Schulen:

  • Kinderbetreuung und Kindertagesstätten für die Altersgruppe von 1–6.
  • Schulen zur Erfüllung der Vollzeitschulpflicht für die Altersgruppe 7–16 (9 Jahre).
  • Drei Jahre weiterführende Schule (Sekundarstufe II) auf freiwilliger Basis.
Grundskola

                       

Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht besuchen heutzutage mehr als 95Prozent eine weiterführende Schule. Die Gemeinden sind auch für Sonderschulenfür geistig Behinderte, für die Erwachsenenbildung und für Schwedischkurse für Einwandererzuständig. Die gesamte Schulausbildung innerhalb der Vollzeitschulpflicht istkostenlos. Alten- und Behindertendienst sind ebenfalls wichtige Aufgaben derGemeinden und machen nahezu 30 Prozent der kommunalen Haushalte aus. Pflege- undHilfsleistungen erfolgen zu Hause und in betreuten Wohneinrichtungen.

Die verschiedenen Rollen der Gemeinden

Die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche führen dazu, dass die Gemeindenmehrere verschiedene Rollen innehaben.

                
Arbeitgeber

                                     
Die Gemeinden bilden einen Teil des öffentlichen Sektors und stellengroße Arbeitgeber dar, die eine Verpflichtung in Hinblick auf Arbeitsrecht unddie Bereitstellung von Personal haben. Einer von fünf Angestellten in Schweden, oder etwasmehr als 800 000 Personen (2004) arbeiten für eine Gemeinde. Die meistenvon ihnen arbeiten in den Bereichen Betreuung und Bildung. Die Mehrzahl derAngestellten sind Frauen.

                                           

Dienstleister

                  

Die Gemeinden sind Dienstleister in den Bereichen Betreuung,Sozialdienste, Bildung und Infrastruktur.

                       

Aufsichtsbehörden

                                  

Die Gemeinden haben überwachende Funktion, z.B. für die Messung von Luft-und Wasserverschmutzungund für die Prüfung und Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Die Gemeinden sind gesetzlich oder vertraglich zu Folgendem verpflichtet:

  • Soziale Dienstleistungen.
  • Kinderbetreuung und Kindertagesstätten.
  • Altendienst.
  • Hilfeleistungen für körperlich und geistig Behinderte.
  • Grund- und weiterführende Schulen.
  • Planungs- und Bauangelegenheiten.
  • Gesundheits- und Umweltschutz.
  • Müllabfuhr und Entsorgung.
  • Notfalldienste und Notfallvorsorge.
  • Wasser und Abwasser.

Andere Aktivitäten auf freiwilliger Basis, z.B.:

  • Freizeitaktivitäten.
  • Kulturelle Aktivitäten zusätzlich zu den Bibliotheken, die gesetzlich verpflichtend sind.
  • Wohnbau.
  • Energie.
  • Industrie- und kaufmännische Dienstleistungen.

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